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AGB

SUT GmbH
Leutragraben 1
07743 Jena

Tel: +49 (3641) 22 777 30
E-Mail: info@schmidtundtoechter.com

Webseite: www.schmidtundtoechter.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

Geschäftsführer: Marko Schmidt
Handelsregister: Amtsgericht Jena
HRB: 515401
Ust-IdNr.: DE322364278
Bankverbindung: solarisBank AG
IBAN: DE23 1101 0100 2093 0804 84
BIC: SOBKDEBBXXX

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SUT GmbH

– Inhaltsverzeichnis –

Vorbemerkungen
§1 Geltungsbereich
§ 2 Vertragsabschluss
§ 3 Kooperationspflicht
§ 4 Vergütungen, Zahlungen, Fälligkeit
§ 5 Reisekosten, Fahrtkosten
§ 6 Leistungserbringung, Termine
§ 7 Haftung, Gewährleistung
§ 8 Geheimhaltung, Schutz,- und Urheberrechte
§ 9 Änderung der AGB
§ 10 Schlussbestimmungen

Vorbemerkungen

Die nachfolgend erklärten Geschäfts- und Vertragsbedingungen beschreiben die Grundlage vertrauensvoller Zusammenarbeit mit unseren Kunden.
Sie dienen als beidseitig verbindliche Basis der Vertragspartner zum Zweck der Erzielung optimaler Arbeitsergebnisse.
Die Vertragspartner sind nachfolgend: Die SUT GmbH als Auftragnehmer, der Kunde – im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der SUT GmbH (Auftragnehmer, SUT GmbH), die Software Dienstleistungen zum Inhalt haben (wie Support, Qualitätsmanagement sowie sonstige Beratungsleistungen). Sie werden vom Unternehmer mit der Bestätigung der Kenntnisnahme anerkannt. Die Bestätigung erfolgt durch Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages bzw. des schriftlichen Angebots.
  2. Die Betreuung der SUT GmbH beschränkt sich auf die im Angebot oder im Pflichtenheft beschriebenen Aufgabenstellung. Weitergehende oder zusätzliche Leistungen müssen explizit schriftlich vereinbart werden.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die der Auftragnehmer erbringt, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.
  4. Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nicht gültig, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt schriftlich sein Einverständnis damit.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Der Umfang der von der SUT GmbH angebotenen Leistungen wird im Dienstleistungsvertrag / schriftlich bestätigten Angebot festgelegt.
  2. Der Auftraggeber wird SUT GmbH über alle zu berücksichtigenden Besonderheiten, insbesondere bei den zu verarbeitenden Daten aufklären. Weiter wird der Auftraggeber SUT GmbH über alle bei der Programmierung zu berücksichtigenden Pflichten und Vorschriften schriftlich informieren.
  3. Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die SUT GmbH nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, so ersetzt er den der SUT GmbH entstandenen Schaden. Dieser beträgt im Zweifelsfall 20 % des Bruttoauftragswertes.

§ 3 Kooperationspflicht

  1. Die SUT GmbH und der Auftraggeber benennen jeweils einen projektverantwortlichen Mitarbeiter als Ansprechpartner für Auskünfte und als Weisungsbefugten.
  2. Die SUT GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Beide Vertragspartner informieren sich unverzüglich gegenseitig über alle Umstände, die im Verlauf des Vertragsverhältnisses auftreten und dieses beeinflussen können.
  3. Der Auftraggeber wird der SUT GmbH alle Informationen, die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung nötig sind, kostenlos zur Verfügung stellen.

§ 4 Vergütung, Zahlungen, Fälligkeit

  1. Für die Leistungen der SUT GmbH zahlt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart, die im Dienstleistungsvertrag / bestätigten Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

  2. Die Vergütung für die erbrachten Leistungen wird dem Auftraggeber jeweils in Rechnung gestellt. Auch Teil- oder Abschlagsrechnungen sind möglich.

  3. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

  4. Sollte der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung der Vergütung in Verzug geraten, wird SUT GmbH, unabhängig vom vereinbarten Leistungszeitraum, die Erbringung weiterer Leistungen mit sofortiger Wirkung einstellen.

§ 5 Reisekosten, Fahrtkosten

Alle anfallenden Reisekosten (Fahrtkosten) werden dem Auftraggeber gemäß der aktuell gültigen Preisliste wie folgt berechnet:

  • Für Fahrten mit dem PKW wird eine Kilometerpauschale von EUR 0,45 pro gefahrenen Kilometer erstattet.
  • Für Bahnfahrten werden die Kosten eines Tickets der 2. Klasse ersetzt.
  • Spesen für Verpflegung und Übernachtungskosten werden bei Vorlage entsprechender Rechnungen vom Auftraggeber erstattet.
  • Für Reisezeiten erhält der Auftragnehmer eine Vergütung in Höhe von 50% eines regulären vereinbarten Manntagessatzes.

§ 6 Leistungserbringung, Termine

  1. Die von SUT GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Alle Leistungserbringungen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung. Der Erbringungs-Zeitraum verlängert sich unbeschadet der Rechte der SUT GmbH bei Verzug des Auftragnehmers um die Zeit, die der Auftragnehmer in Verzug ist. Teilleistungen sind zulässig.

  3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen (Unfall, Verkehrsstau, Flugverzögerungen etc.) die SUT GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördlichen Anordnungen etc. auch wenn sie bei Subunternehmern der SUT GmbH eintreten, hat SUT GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten: Sie berechtigen SUT GmbH, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

  4. Einen Anspruch auf Ersatzvornahme, Rücktritt und Schadenersatz hat Auftraggeber erst, wenn SUT GmbH die Nacherfüllung ablehnt oder mindestens zwei Versuche fehlgeschlagen sind.

  5. SUT GmbH übernimmt Qualitätssicherungsleistungen, welche über einen einfachen Feature Test (Test der entwickelten Ergebnisse/Zwischenergebnisse) hinausgehen nur, wenn dies explizit schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

  6. Alle Konzepte, Angebote, Entwicklungsleistungen und Dokumentationen werden durch die SUT GmbH in deutscher Sprache erstellt. Sollte vom Auftraggeber eine Übersetzung in eine andere Sprache gewünscht sein, kann er dies bei der SUT GmbH zusätzlich gegen Entgelt beauftragen.

§ 7 Haftung / Gewährleistung

  1. SUT GmbH haftet nur für unmittelbare Personen- und Sachschäden, die dem Auftraggeber durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch SUT GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen entstehen.

  2. Bei Vorsatz ist die Haftung unbeschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Der Anspruch ist nicht abtretbar.

  3. Gewährleistungsansprüche kann der Auftraggeber erst nach vollständiger Erbringung der Leistung geltend machen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

  4. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn SUT GmbH den Mangel nicht zu vertreten hat.

§ 8 Geheimhaltung/ Schutz- und Urheberrechte

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

  2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von SUT GmbH gefertigten Schriftstücke, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen und Teststellungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden und sie Dritten nicht zugänglich macht. Soweit an den Arbeitsergebnissen der SUT GmbH Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese beim Auftragnehmer.

  3. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Geheimhaltung und zum Urheberschutz schließt ohne Beschränkung auch die Verpflichtung ein, durch geeignete Schritte zu gewährleisten, dass die Geheimhaltungsverpflichtung auch von seinen Mitarbeitern gewahrt wird.

  4. Der Auftraggeber erkennt an, dass er bei einem Verstoß gegen Schutz- und Urheberrechte alle Risiken und Folgen selbst trägt.

§ 9 Änderung der AGB

  1. Die SUT GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen neu zu gestalten.

  2. Der Auftraggeber erklärt, mit der Anwendung der geänderten Geschäftsbedingungen auf bereits vor der Änderung geschlossene Verträge einverstanden zu sein, wenn die SUT GmbH den Auftraggeber darauf hinweist, dass eine Änderung der AGB stattgefunden hat und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt, der Änderung widerspricht.

  3. Die Änderungsmitteilung muss neben dem Hinweis auf die Zugänglichmachung des geänderten Textes noch einmal den Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs, sowie die Bedeutung, bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruches enthalten. Sie kann insbesondere per E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse erfolgen.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Jena.

  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer bzw. undurchführbarer Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.

  4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

Jena, 24.10.2019